Landesverband

Deutscher Mieterbund Land Brandenburg e.V.

Möbelhof 5, 14478 Potsdam  
Telefon:  0331.27976050   Fax: 0331.27976059
 
Mail: info[at]mieterbund-brandenburg.de

Der Deutsche Mieterbund Land Brandenburg e.V. ist als Dachorganisation für derzeit 18 Mietervereine einer von 15 Landesverbänden im Deutschen Mieterbund e.V. (DMB). Er ist einflussreicher Repräsentant und Interessenvertreter der rund 680.000 MieterInnenhaushalte, aber auch der Nutzer in Brandenburg. Bei den Mietervereinen in Brandenburg sind über 24.000 Mitgliedshaushalten organisiert.

Alle brandenburgischen Mietervereine stellen Ihnen die wichtigsten Informationen hier im Internet zur Verfügung. Bitte wählen Sie im linken Menü den interessierenden Mieterverein aus oder lassen Sie sich hier die nächstgelegenen anzeigen

 

AKTUELLES :

02.01.2024

 

Liebe Mieterfreundinnen, liebe Mieterfreunde,

ein Jahr voller Herausforderungen ist zu Ende gegangen. Wir erleben seit Monaten die Sorgen unserer Menschen, besonders aufgrund der Energiepreissteigerungen und der hohen Inflation, ihre Mieten und Rechnungen noch bezahlen zu können.


Im ersten Halbjahr hat uns die Diskussion um das " Heizungsgesetz " auf Trab gehalten. Der Deutsche Mieterbund hat erfolgreich verhindern können, dass es für die Mieterschaft hierdurch Mehrbelastungen gibt, da bestimmte Kappungsgrenzen eingehalten werden müssen. Es ist in der Fassung vom 16.10.2023 mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft getreten - BGBl. I Nr. 280-2023.

Haben die Preisbremsen für Strom und Gas ausgereicht, um einen starken Anstieg der Nebenkosten zu verhindern? Mit einigen Ausnahmen haben sich noch keine allzu starken Preisanstiege bei den Nebenkosten abgezeichnet.  Anders die Prognose, diese sieht nicht gut aus. Etwa 60 % der Bevölkerung, bei Alleinstehenden sind es fast drei Viertel, wohnen zur Miete.

Laut Statistischem Bundesamt haben bereits in 2022 etwa 5,5 Millionen Menschen - etwa 6,6 % der Gesamtbevölkerung, doppelt soviel wie 2021 - ihre Wohnungen nicht angemessen geheizt. Die noch ausstehenden Daten für 2023 dürften wohl höher ausfallen. Nach Eigenerhebungen des Deutschen Mieterbundes ist bereits jetzt jeder dritte Miethaushalt mit den Wohnkosten finanziell überlastet. Diese Tendenz setzt sich im Jahr wohl fort und beflügelt die Flucht der mietenden Bevölkerung in das Umland.

Umso dringlicher bleibt es bei unseren Forderungen nach zusätzlichen Schutzmaßnahmen für die Mieterschaft, gerade jetzt nach dem zum Jahreswechsel die Preisbremsen ausgelaufen und die CO2 Steuer sogar über das ursprünglich geplante Maß hinaus erhoben, sind. Die Mieterinnen und Mieter benötigen dringend zusätzliche Schutzmaßnahmen vor nicht zu leistenden Nachzahlungen oder gar Kündigungen aufgrund von Energiepreissteigerungen.


Die Passivität des Bundesjustizministers, die vereinbarte Mietrechtsreform vorwärts zu bringen, ist im Lichte der anhaltenden Mietenexplosion nun endlich zu beenden und es sind wenigstens die im Koalitionsvertrag vereinbarten mietrechtlichen Maßnahmen umzusetzen. Die Erfüllung dieser Hausaufgabe von Herrn Buschmann hat eine besondere Dringlichkeit erhalten und kann bei Nichterfüllung den sozialen Frieden gefährden.

Gleiches gilt für die durch die Ampelregierung geplante Fertigstellung von jährlich 400.000 Wohnungen, davon 100.000 geförderter Wohnungen. Wegen der anhaltenden Nichterfüllung dieses Mindestmaßes notwendigen Wohnungsbaus tritt ein Wohnungsnotstand zu Tage. Oberste Priorität zur Lösung dieses gesellschaftlichen Konfliktes ist erforderlich. Der Deutsche Mieterbund setzt sich in den verschiedenen Bündnissen dafür ein, in erster Linie den sozialen Wohnungsbau  und den Bau bezahlbarer Wohnungen voranzubringen. Die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit ist für dieses Jahr geplant. Ihre Realisierung wäre ein Segen und wird von uns entsprechend begleitet werden.

Die Landesregierung hat begleitend die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine verändert. Für die Haushalte mit geringem Einkommen ist der Anspruch auf Wohnberechtigungsschein an die Einkommensentwicklung nun gekoppelt und erstmals seit 2019 angepasst worden. Ab 01.01.2024 gilt eine  Einkommensgrenze von 18.500 Euro für Einpersonenhaushalte, 26.000 Euro für Zweipersonenhaushalte und jede weitere Person 5.800 Euro. Damit erhöhen sich die Einkommensgrenzen von 2019 um 18 % in 2024.

Die Programme der Wohnraumförderung im Lande Brandenburg erbrachten in 2022     941 geförderte Wohneinheiten, davon 379 im Berliner Umland und 562 im weiteren Metropolenraum. 662 der in 2022 geförderten Wohnungen unterliegen der Mietpreis- und Belegungsbindung.




 

14.10.2022

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. - Energierechtsberatung ab Montag Kostenlos

In der Energiepreiskrise sind Verbraucherinnen und Verbraucher damit konfrontiert, dass Energieversorger Verträge kündigen oder Abschlagszahlungen und Preise deutlich erhöhen.

Ob das rechtens ist und was die Menschen tun können, prüft die Verbraucherzentrale Brandenburg im Rahmen ihrer Energierechtsberatung. Bislang betrug der Eigenanteil für die persönliche Energierechtsberatung 15 Euro für 30 Minuten. Angesichts der aktuellen Lage und des gestiegenen Informationsbedarfs in der Bevölkerung wird die Verbraucherzentrale Brandenburg die Energierechtsberatung ab Montag (17. Oktober 2022) für alle Interessierten bis auf Weiteres kostenfrei anbieten.

Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Probleme rund um Energieverträge und -kosten waren bereits im vergangenen Jahr der häufigste Grund für eine Beratung bei der Verbraucherzentrale. Das hat sich mit der aktuellen Energiepreiskrise jetzt verschärft. Wir erleben einen sehr großen Informationsbedarf bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. In solch einer Lage ist es besonders wichtig, dass Menschen mit Sorgen und Problemen Zugang zu relevanten Informationen haben. Deswegen bieten wir jetzt auch die Energierechtsberatung kostenfrei an.“

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Ich danke der Verbraucherzentrale Brandenburg für ihre Arbeit. Sie ist mehr denn je ein wichtiger Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger. Die aktuelle Wirtschafts- und Energiekrise ist für alle mit deutlichen Preissteige-rungen verbunden. Das bringt viele Menschen in finanzielle Bedrängnis. In solch einer Situation ist es besonders wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Möglichkeiten der Energie- und Kosteneinsparung zu informieren und zu beraten und sie auch dabei zu unterstützen, unberechtigte Forderungen von Energieversorgern abzuwehren. Deshalb bin ich froh, dass wir in Brandenburg über eine sehr gute Verbraucherzentrale verfügen, mit qualifizierten und höchst engagierten Beraterinnen und Beratern und einem niedrigschwelligen Zugang zu wirksamen Hilfsangeboten. Die Grundberatung zum Energiesparen ist bereits kostenfrei. Dieser Service wird jetzt auch auf die Energierechtsberatung ausgeweitet. Damit verringern wir die Hürden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen.“

Termine für das kostenlose Angebot können online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder telefonisch unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) vereinbart werden.

 

 

Offener Brief an Herrn Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dr. Woidke

Die Sorge der gesellschaftlichen Organisationen AWO, VZB, Haus & Grund und DMB Land Brandenburg vor den Folgen der Energie- und Preiskrise hat uns bewogen einen offenen Brief, mit dem Ziel der sofortigen Einberufung eines Preisgipfels, an den brandenburger Ministerpräsidenten zu übergeben.

 

11.07.2022

Der 9-Punkte-Plan vom 30.06.2022 des Deutschen Mieterbundes ist sowohl geeignet, als auch angemessen, die Energiekrise zu bewältigen. Um diese Krise zu meistern, bedarf es eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses. 

 

28.05.2022

Weiterentwicklung Verbraucherpolitische Strategie

Die Regierung des Landes Brandenburg will die Verbraucherpolitische Strategie weiterentwickeln. Vereine, Verbände und die Bürger sind aufgerufen sich zu beteiligen.

Unter www.verbraucherdialog-brandenburg.de kann zwischen fünf Themenfeldern gewählt werden. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse besteht die Möglichkeit der Kommentierung. Die Teilnahme endet am 24.Juni 2022.

Der Landesvorstand empfiehlt die Beteiligung unserer Mieterinnen und Mieter. 

 

 

28.03.2022

MIETERHÖHUNGEN IM BESTAND FLÄCHENDECKEND FÜR 6 JAHRE BEGRENZEN

Um Mieterhaushalte nicht noch weiter finanziell zu überfordern, müssen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen differenziert nach Wohnungsmärkten für 6 Jahre stärker begrenzt werden. Als Sofortmaßnahme muss der Bund - statt wie bisher die Länder - eine Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den unterschiedlichen Wohnungsmarkttypen vornehmen.

www.mietenstopp.de

Positionen-Mietenstopp-2022


10.03.2022

Neuer Betriebskostenspiegel für Brandenburg

Der neue Betriebskostenspiegel für Brandenburg ist erschienen. Dem Betriebskostenspiegel liegen Daten aus Abrechnungen für 703.000 qm Wohnfläche zugrunde.
Mieter müssen in Brandenburg im Durchschnitt 2,50 Euro/qm und Monat für Betriebskosten zahlen.
Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen – dabei wird unterstellt, dass alle Betriebskostenarten im Einzelfall anfallen –
kommt man auf durchschnittlich 2,90 Euro/qm und Monat.
Diese Werte dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den Städten, insbesondere
in der Landeshauptstadt Potsdam, den Mieterinnen und Mietern zumeist höhere Betriebskosten in Rechnung gestellt werden. Das betrift sowohl die kommunalen Kosten, wie Grundsteuer, Abfallentsorgung, Wasser- und Abwasser und Straßenreinigung als auch privatwirtschaftliche Kosten. Insbesondere bei den Versicherungskosten ist die Preisspanne für die Gebäudesachversicherung größer geworden. Selbst kommunale Wohnungsunternehmen wie die ProPotsdam stellte ihrer Mieterschaft monatlich 0,35 € je qm Wohnfäche in Rechnung. Andere Unternehmen wie zum Beispiel Semmelhaack schafte es, ihre Immobilien für 0,13 € je qm zu versichern.
Weitere Steigerungen, insbesondere bei den Energiekosten, sind zu befürchten. Daran wird
auch die neue bestehende Verpfichtung der Vermieter durch die Heizkostenverordnung, die
Mieterinnen und Mieter monatlich über den Verbrauch von Heizungswärme und Warmwasser
zu informieren, keine wesentliche Veränderung bringen. Denn in der Regel geht die Mieterschaft sorgsam mit dem Verbrauch von Heizungswärme und Warmwasser um. Wichtiger wäre es, die Kosten durch die CO2-Besteuerung nicht den Mietern aufzuerlegen. Gegenwärtig prüfen die örtlichen Mietervereine für Ihre Mitglieder die Betriebs- und Wärmekostenabrechnungen für das Jahr 2020. In etwa jeder zweiten Abrechnung müssen Fehler zu Lasten der Mieterinnen und Mieter festgestellt werden. Deshalb empfehlt es sich, die Betriebs- und Wärmekostenabrechnung durch unsere Mietrechtsexperten prüfen zu lassen.

 

Betriebskostenspiegel Brandenburg

 

08.03.2022

SOLIDARITÄT MIT DER UKRAINE

Immer mehr Menschen aus der Ukraine suchen Zuflucht auch bei uns im Lande Brandenburg. Viele von ihnen sind auf Hilfsbereitschaft angewiesen. Unter anderem auch auf Wohnraum. Da neben den vorbereiteten Notunterkünften auch Privatpersonen ihre Solidarität durch Zurverfügungsstellung von Teilen ihrer Wohnung zum Ausdruck bringen und ihrerseits anbieten, ist bei der Aufnahme von Geflüchteten in die eigene Mietwohnung einiges zu beachten (siehe Pressemitteilung DMB).

Pressemitteilung

 

09.02.2022

Der Deutsche Mieterbund Land Brandenburg hat zusammen mit der Verbraucherzentrale Brandenburg eine Vortragsreihe zu 3 Themen aus dem Mietrecht entwickelt. Für die Themen Mietminderungen und Mieterhöhungen sind noch Anmeldungen möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

17. Februar 2022, 18:00 - 19:30 Uhr: Mietminderungen

Der Ausfall der Heizung, Schimmel in der Wohnung oder nächtliche Ruhestörungen sind eine enorme Belastung für Mieter:innen. In solchen Fällen ist es möglich, die Miete zu mindern. Denn Vermieter:innen sind dazu verpflichtet, eine Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und während der Mietzeit zu erhalten. Jörg Spiel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, erklärt in diesem Vortrag, welche Rechte Mieter:innen bei Mängeln haben und worauf unbedingt zu achten ist.

Anmeldung unter: Vortrag Mietminderung

16. März 2022, 18:00 - 19:30 Uhr: Mieterhöhungen

Insbesondere im Berliner Umland und den kreisfreien Städten kennen die Mietpreise nur eine Richtung: steil nach oben. Trotz Pandemie und bereits hoher Mieten wurden auch im letzten Jahr vielerorts die Mieten erhöht. Viele Mieter:innen fragen sich, wann eine angekündigte Mieterhöhung zulässig ist und wie sie sich bei unberechtigten Forderungen verhalten. Diese und weitere Fragen klärt Jurist Helmut Heiss im Vortrag.

Anmeldung unter: Vortrag Mieterhöhungen

 

26.01.2022

Am 24.01.2022 fand ein Spitzentreffen zwischen einem der sieben Kandidaten für das Amt des Landrates Potsdam-Mittelmark, Herrn Marko Köhler und dem Deutschen Mieterbund VMNE „ Der Teltow „ e. V. gemeinsam mit Vertretern des Vorstandes des Deutschen Mieterbund Land Brandenburg e. V. statt.

Pressemitteilung vom 26.01.2022

 

11.09.2021

Landesverbandstag wählte nach Ablauf der Amtsperiode einen neuen Vorstand

Der neue Vorstand steht unter dem Vorsitz von Wolfgang Finsterbusch (vollständiger Vorstand siehe unter "Wir über uns - - Vorstand")

 

Weitere Links:

 

MieterZeitung     MieterZeitung (Brandenburg-Ausgabe)

 

 

DMB      Deutscher Mieterbund e.V.