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Landesverband




 
 
 

Landesverband

Deutscher Mieterbund Land Brandenburg e.V.

Möbelhof 5, 14478 Potsdam  
Telefon:  0331.27976050   Fax: 0331.27976059
 
Mail: info[at]mieterbund-brandenburg.de

Der Deutsche Mieterbund Land Brandenburg e.V. ist als Dachorganisation für derzeit 18 Mietervereine einer von 15 Landesverbänden im Deutschen Mieterbund e.V. (DMB). Er ist einflussreicher Repräsentant und Interessenvertreter der rund 680.000 MieterInnenhaushalte, aber auch der Nutzer in Brandenburg. Bei den Mietervereinen in Brandenburg sind über 24.000 Mitgliedshaushalten organisiert.

Alle brandenburgischen Mietervereine stellen Ihnen die wichtigsten Informationen hier im Internet zur Verfügung. Bitte wählen Sie im linken Menü den interessierenden Mieterverein aus oder lassen Sie sich hier die nächstgelegenen anzeigen

 

AKTUELLES :

05.01.2023

Grußwort !

Liebe Mieterfreundinnen, liebe Mieterfreunde,

ein Jahr voller Herausforderungen ist zu Ende gegangen. Wir erleben seit Monaten die Sorgen unserer Menschen, besonders aufgrund der Energiepreissteigerungen und der hohen Inflation, ihre Mieten und Rechnungen noch bezahlen zu können.

Gerade jetzt sehen wir, wie wichtig unsere Arbeit für die Menschen in unserem Lande ist. Deshalb setzen sich die vorwiegend ehrenamtlich für den Deutschen Mieterbund Tätigen intensiv ein und kämpfen dafür, dass die Mieterinnen und Mieter nicht benachteiligt werden und zu ihrem Recht kommen, dies besonders mit Blick auf die in 2022 beschlossenen drei Entlastungspakete. Diese etwa 300 Mrd. Euro umfassenden Maßnahmen stellen eine ausgesprochen wichtige Hilfe für die Menschen dar. Dennoch hätte es zusätzlicher zentraler Entlastungen für einkommensschwache und akut durch Zahlungsschwierigkeiten bedrohte Mieterinnen und Mieter bedurft. An der Aushandlung der Gas- Wärmebremse und den Ergebnissen der Gas-Wärme-Kommission war der DMB zentral beteiligt. Dass die Einmalzahlung im Dezember 2022 die Mieterinnen und Mieter erst im Zuge der Abrechnung für 2022 im Jahr 2023 erreicht, ist zwar scharf kritisiert worden, aber zu ändern nicht erfolgreich gewesen. Das Ergebnis der Kommission ist alles in allem gut und ausgewogen. Zumindest führt die Bremse dazu, dass ab Januar 2023 die Preise für Gas und Fernwärme für 80 % des Verbrauchs bei 12 Cent bis April 2024 gedeckelt werden. Auch gelang es, einen Härtefonds für besondes durch Zahlungsschwierigkeiten Betroffene sowie ein Kündigungsmoratorium zu verhandeln.

Es ist vollständig klar, dass die Lage für Mieterinnen und Mieter in diesem Jahr und darüber hinaus noch schwieriger wird. Bereits während der Pandemie sind die Mieten weiter gestiegen. Die Mietpreissteigerungen halten auch in den Zeiten der Energiekostenexplosion weiter an. Erschwerend wirkt, dass das Mietrecht, das im Bundesjustizministerium angesiedelt ist, in dieser Legislaturperiode in die Zuständigkeit der FDP fällt und erklärter Unwille vorherrscht, die als absolut unzureichenden scharf kritisierten  mietrechtlichen Vereinbarungen der Ampel-Koalition zu ändern. Hierzu gehören u.a. die Reduzierung der Kappungsgrenze von 15 % auf 11 % in angespannten Wohnungsmärkten, die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029, die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auf den Mietspiegel von 6 auf 7 Jahre, die Wiederanwendbarkeit des Vorkaufsrechts, die Heilung der ordentlichen Kündigung durch Schonfristzahlung und die Einführung einer Neuen Gemeinnützigkeit.

Wir sehen mit Sorge, dass in der aktuellen Situation der Wohnungsbau nicht wie geplant voran kommt. Die Ziele, bundesweit jährlich 400.000 Wohnungen, davon 100.000 geförderte Wohnungen zu bauen, rücken in weite Ferne. Der Wohnungsmarkt wird also nicht, wie es erforderlich wäre, entlastet.   

Eine weitere große Herausforderung stellt der Klimaschutz im Gebäudebestand dar. Bis zum Jahr 2045 ist hier Klimaneutralität zu erreichen. Lösungen für sozialverträgliche Sanierungen sind zwingend erforderlich. Nach jetziger Lage tragen Mieterinnen und Mieter die Kosten für die energetische Sanierung über die Modernsierungsumlage komplett alleine. Die Kosten für Klimaschutz im Gebäudebestand sind aber nicht Gegenstand der Mieterschaft allein. Dies gilt ebenso für den CO2-Preis, der nun ab Januar 2023 zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt wird.

Neben den mietrechtlichen und wohnungspolitischen Themen beschäftigen uns natürlich auch Fragen rund um unsere Organisation. Die erhöhten Heiz- und Betriebskosten werden bei unseren Vereinen zu einem erhöhten Beratungsaufkommen führen, denn die Ortsvereine sind als " Mietrechtsexperten " erste Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter bei der Beratung rund um die Betriebskostenabrechnung, erhöhte Vorauszahlungen und ggf. zu erstattende Beträge von Seiten der Vermieter. 

14.10.2022

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. - Energierechtsberatung ab Montag Kostenlos

In der Energiepreiskrise sind Verbraucherinnen und Verbraucher damit konfrontiert, dass Energieversorger Verträge kündigen oder Abschlagszahlungen und Preise deutlich erhöhen.

Ob das rechtens ist und was die Menschen tun können, prüft die Verbraucherzentrale Brandenburg im Rahmen ihrer Energierechtsberatung. Bislang betrug der Eigenanteil für die persönliche Energierechtsberatung 15 Euro für 30 Minuten. Angesichts der aktuellen Lage und des gestiegenen Informationsbedarfs in der Bevölkerung wird die Verbraucherzentrale Brandenburg die Energierechtsberatung ab Montag (17. Oktober 2022) für alle Interessierten bis auf Weiteres kostenfrei anbieten.

Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Probleme rund um Energieverträge und -kosten waren bereits im vergangenen Jahr der häufigste Grund für eine Beratung bei der Verbraucherzentrale. Das hat sich mit der aktuellen Energiepreiskrise jetzt verschärft. Wir erleben einen sehr großen Informationsbedarf bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. In solch einer Lage ist es besonders wichtig, dass Menschen mit Sorgen und Problemen Zugang zu relevanten Informationen haben. Deswegen bieten wir jetzt auch die Energierechtsberatung kostenfrei an.“

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Ich danke der Verbraucherzentrale Brandenburg für ihre Arbeit. Sie ist mehr denn je ein wichtiger Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger. Die aktuelle Wirtschafts- und Energiekrise ist für alle mit deutlichen Preissteige-rungen verbunden. Das bringt viele Menschen in finanzielle Bedrängnis. In solch einer Situation ist es besonders wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Möglichkeiten der Energie- und Kosteneinsparung zu informieren und zu beraten und sie auch dabei zu unterstützen, unberechtigte Forderungen von Energieversorgern abzuwehren. Deshalb bin ich froh, dass wir in Brandenburg über eine sehr gute Verbraucherzentrale verfügen, mit qualifizierten und höchst engagierten Beraterinnen und Beratern und einem niedrigschwelligen Zugang zu wirksamen Hilfsangeboten. Die Grundberatung zum Energiesparen ist bereits kostenfrei. Dieser Service wird jetzt auch auf die Energierechtsberatung ausgeweitet. Damit verringern wir die Hürden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen.“

Termine für das kostenlose Angebot können online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder telefonisch unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) vereinbart werden.

 

23.09.2022

Landesbeiratssitzung

Die Landesbeiratssitzung findet am 05. November 2022 in Potsdam in Präsenz statt.


01.09.2022

Offener Brief an Herrn Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dr. Woidke

Die Sorge der gesellschaftlichen Organisationen AWO, VZB, Haus & Grund und DMB Land Brandenburg vor den Folgen der Energie- und Preiskrise hat uns bewogen einen offenen Brief, mit dem Ziel der sofortigen Einberufung eines Preisgipfels, an den brandenburger Ministerpräsidenten zu übergeben.

 

11.07.2022

Der 9-Punkte-Plan vom 30.06.2022 des Deutschen Mieterbundes ist sowohl geeignet, als auch angemessen, die Energiekrise zu bewältigen. Um diese Krise zu meistern, bedarf es eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses. 

 

28.05.2022

Weiterentwicklung Verbraucherpolitische Strategie

Die Regierung des Landes Brandenburg will die Verbraucherpolitische Strategie weiterentwickeln. Vereine, Verbände und die Bürger sind aufgerufen sich zu beteiligen.

Unter www.verbraucherdialog-brandenburg.de kann zwischen fünf Themenfeldern gewählt werden. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse besteht die Möglichkeit der Kommentierung. Die Teilnahme endet am 24.Juni 2022.

Der Landesvorstand empfiehlt die Beteiligung unserer Mieterinnen und Mieter. 

 

30.03.2022

Landesbeiratssitzung

Die erste Landesbeiratssitzung in diesem Jahr findet am 21. Mai 2022 in Potsdam in Präsenz statt.

 

28.03.2022

MIETERHÖHUNGEN IM BESTAND FLÄCHENDECKEND FÜR 6 JAHRE BEGRENZEN

Um Mieterhaushalte nicht noch weiter finanziell zu überfordern, müssen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen differenziert nach Wohnungsmärkten für 6 Jahre stärker begrenzt werden. Als Sofortmaßnahme muss der Bund - statt wie bisher die Länder - eine Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den unterschiedlichen Wohnungsmarkttypen vornehmen.

www.mietenstopp.de

Positionen-Mietenstopp-2022


10.03.2022

Neuer Betriebskostenspiegel für Brandenburg

Der neue Betriebskostenspiegel für Brandenburg ist erschienen. Dem Betriebskostenspiegel liegen Daten aus Abrechnungen für 703.000 qm Wohnfläche zugrunde.
Mieter müssen in Brandenburg im Durchschnitt 2,50 Euro/qm und Monat für Betriebskosten zahlen.
Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen – dabei wird unterstellt, dass alle Betriebskostenarten im Einzelfall anfallen –
kommt man auf durchschnittlich 2,90 Euro/qm und Monat.
Diese Werte dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den Städten, insbesondere
in der Landeshauptstadt Potsdam, den Mieterinnen und Mietern zumeist höhere Betriebskosten in Rechnung gestellt werden. Das betrift sowohl die kommunalen Kosten, wie Grundsteuer, Abfallentsorgung, Wasser- und Abwasser und Straßenreinigung als auch privatwirtschaftliche Kosten. Insbesondere bei den Versicherungskosten ist die Preisspanne für die Gebäudesachversicherung größer geworden. Selbst kommunale Wohnungsunternehmen wie die ProPotsdam stellte ihrer Mieterschaft monatlich 0,35 € je qm Wohnfäche in Rechnung. Andere Unternehmen wie zum Beispiel Semmelhaack schafte es, ihre Immobilien für 0,13 € je qm zu versichern.
Weitere Steigerungen, insbesondere bei den Energiekosten, sind zu befürchten. Daran wird
auch die neue bestehende Verpfichtung der Vermieter durch die Heizkostenverordnung, die
Mieterinnen und Mieter monatlich über den Verbrauch von Heizungswärme und Warmwasser
zu informieren, keine wesentliche Veränderung bringen. Denn in der Regel geht die Mieterschaft sorgsam mit dem Verbrauch von Heizungswärme und Warmwasser um. Wichtiger wäre es, die Kosten durch die CO2-Besteuerung nicht den Mietern aufzuerlegen. Gegenwärtig prüfen die örtlichen Mietervereine für Ihre Mitglieder die Betriebs- und Wärmekostenabrechnungen für das Jahr 2020. In etwa jeder zweiten Abrechnung müssen Fehler zu Lasten der Mieterinnen und Mieter festgestellt werden. Deshalb empfehlt es sich, die Betriebs- und Wärmekostenabrechnung durch unsere Mietrechtsexperten prüfen zu lassen.

 

Betriebskostenspiegel Brandenburg

 

08.03.2022

SOLIDARITÄT MIT DER UKRAINE

Immer mehr Menschen aus der Ukraine suchen Zuflucht auch bei uns im Lande Brandenburg. Viele von ihnen sind auf Hilfsbereitschaft angewiesen. Unter anderem auch auf Wohnraum. Da neben den vorbereiteten Notunterkünften auch Privatpersonen ihre Solidarität durch Zurverfügungsstellung von Teilen ihrer Wohnung zum Ausdruck bringen und ihrerseits anbieten, ist bei der Aufnahme von Geflüchteten in die eigene Mietwohnung einiges zu beachten (siehe Pressemitteilung DMB).

Pressemitteilung

 

09.02.2022

Der Deutsche Mieterbund Land Brandenburg hat zusammen mit der Verbraucherzentrale Brandenburg eine Vortragsreihe zu 3 Themen aus dem Mietrecht entwickelt. Für die Themen Mietminderungen und Mieterhöhungen sind noch Anmeldungen möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

17. Februar 2022, 18:00 - 19:30 Uhr: Mietminderungen

Der Ausfall der Heizung, Schimmel in der Wohnung oder nächtliche Ruhestörungen sind eine enorme Belastung für Mieter:innen. In solchen Fällen ist es möglich, die Miete zu mindern. Denn Vermieter:innen sind dazu verpflichtet, eine Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und während der Mietzeit zu erhalten. Jörg Spiel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, erklärt in diesem Vortrag, welche Rechte Mieter:innen bei Mängeln haben und worauf unbedingt zu achten ist.

Anmeldung unter: Vortrag Mietminderung

16. März 2022, 18:00 - 19:30 Uhr: Mieterhöhungen

Insbesondere im Berliner Umland und den kreisfreien Städten kennen die Mietpreise nur eine Richtung: steil nach oben. Trotz Pandemie und bereits hoher Mieten wurden auch im letzten Jahr vielerorts die Mieten erhöht. Viele Mieter:innen fragen sich, wann eine angekündigte Mieterhöhung zulässig ist und wie sie sich bei unberechtigten Forderungen verhalten. Diese und weitere Fragen klärt Jurist Helmut Heiss im Vortrag.

Anmeldung unter: Vortrag Mieterhöhungen

 

26.01.2022

Am 24.01.2022 fand ein Spitzentreffen zwischen einem der sieben Kandidaten für das Amt des Landrates Potsdam-Mittelmark, Herrn Marko Köhler und dem Deutschen Mieterbund VMNE „ Der Teltow „ e. V. gemeinsam mit Vertretern des Vorstandes des Deutschen Mieterbund Land Brandenburg e. V. statt.

Pressemitteilung vom 26.01.2022

 

11.09.2021

Landesverbandstag wählte nach Ablauf der Amtsperiode einen neuen Vorstand

Der neue Vorstand steht unter dem Vorsitz von Wolfgang Finsterbusch (vollständiger Vorstand siehe unter "Wir über uns - - Vorstand")

 

Weitere Links:

 

MieterZeitung     MieterZeitung (Brandenburg-Ausgabe)

 

 

DMB      Deutscher Mieterbund e.V.